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Edelgard Struss

Landpolizei

   Die der Krone gehörenden Bauern des Dorfes Wschiwaja-Spjeß hatten sich mit den gleichfalls der Krone gehörenden Bauern des Dorfes Boriki, auch Sadirailowo genannt, verbündet und die Landpolizei in Person eines gewissen Assessors Drobjaschkin von Erdboden vertilgt; und zwar weil die Landpolizei, das heißt der Assessor Drobjaschkin, sich angewöhnt habe, ihr Dorf allzu oft zu besuchen, was in gewissen Fällen viel schlimmer ist als eine Typhusepidemie; der Grund aber sei gewesen, dass die Landpolizei ein schwaches Herz gehabt und ein zu großes Interesse für die Weiber und Mädchen des Dorfes gezeigt habe. Es ist darüber nichts Sicheres bekannt, obwohl die Bauern in ihren Aussagen geradezu erklärten, die Landpolizei sei lüstern wie eine Katze gewesen; sie hätten sie schon mehr als einmal gewarnt und einmal sogar ganz nackt aus einem Bauernhause hinausgejagt, in das sie sich irgendwie Eingang verschafft hatte. Die Landpolizei hatte die Strafe für ihre Herzensschwäche natürlich wohl verdient, aber man durfte auch die Bauern von Wschiwaja-Spjeß wie auch die von Sadirailowo vom eigenmächtigen Verfahren nicht freisprechen, wenn sie sich tatsächlich den Mord zuschulden kommen lassen hatten. Die Sache blieb aber dunkel, die Landpolizei hatte man auf der Landstraße liegen gefunden, ihre Uniform und ihr Rock waren zerfetzt, und das Gesicht ließ sich überhaupt nicht mehr erkennen. Die Sache beschäftigte die Gerichte und kam schließlich vor die Kammer, wo sie im folgenden Sinne entschieden wurde: da es unbekannt sei, wer von den Bauern an der Sache beteiligt gewesen, ihrer aber im Ganzen recht viele waren; da ferner Drobjaschkin ein toter Mann sei und folglich wenig Nutzen davon haben würde, wenn er die Sache gewönne, die Bauern aber andererseits noch am Leben seien und folglich ein Interesse daran hätten, dass die Sache zu ihren Gunsten entschieden werde, so sei wie folgt zu beschließen: Der Assessor Drobjaschkin trage selbst die Schuld,, da er die Bauern der Dörfer Wschiwaja-Spjeß und Sadirailowo ungerechterweise unterdrückt habe; was aber seinen Tod betrifft, so sei er, als er in seinem Schlitten heimfuhr, einem Schlaganfall erlegen.

 
S. 215-216 aus: Nikolai Wassiljewitsch Gogol: Die toten Seelen. Wiesbaden: Marix Verlag 2009 (1925). Text nicht mehr urheberrechtlich geschützt